Süsse Überraschung und Gewinnspiel im Herbst
Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Jahr 2020!
12. November 2020
Unsere traditionelle Modeschau findet in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht statt. Sehr gerne hätten wir gemeinsam auf unsere neue Herbst- und Winterkollektion angestossen.
Trotzdem möchten wir unsere Kundinnen und Kunden mit einer Kleinigkeit überraschen und für die Treue danken. Wir haben eine süsse Überraschung in Form einer lokalen Spezialität für Sie vorbereitet. Diese kann bei Ihrem Einkauf ab dem 17. November bis Ende Jahr 2020 bei uns in Oberdiessbach abgeholt werden.
Als besonderes Highlight können Sie zudem ein entspanntes Wochenende im Schloss Hünigen in Konolfingen für zwei Personen gewinnen:
- Zwei Übernachtungen für zwei Personen
- Reichhaltiger Sonntagsbrunch
- Welcome Drink in der Schlossbar
- 5-Gang Schlossmenü
Kommen Sie bei uns in Oberdiessbach vorbei, entdecken Sie die neue Herbst- und Winterkollektion und nehmen Sie gleich am Wettbewerb teil.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Wettbewerbsbedingungen «Wochenende im Schloss
Hünigen»
Die Teilnahme am Wettbewerb «Wochenende im Schloss Hünigen» ist
kostenlos und es besteht kein Kaufzwang. Die Daten, die die Teilnehmerin, der
Teilnehmer angibt, werden weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung
überlassen. Teilnahmeberechtigt für diesen Wettbewerb sind alle in der Schweiz
wohnhaften, handlungsfähigen Personen, ausgenommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der G. Neuenschwander Söhne AG inkl. Tochtergesellschaften sowie deren
Angehörige.
Benachrichtigung
Die Teilnahme ist vom 17. November bis Ende 2020 möglich. Die
Gewinnerin, der Gewinner wird schriftlich über den Gewinn informiert. Eine
Rückmeldung muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen, ansonsten verfällt der
Gewinnanspruch ersatzlos.
Gewinn
Der Gewinn wird ausschliesslich an die Gewinnerin, den Gewinner
übermittelt und kann nicht in bar ausbezahlt werden. Der Gewinn ist nur in der
Zeit bis Ende März 2021 im Schloss Hünigen eingelöst werden.
Rechtsweg
Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb anerkennt die Teilnehmerin, der
Teilnehmer diese Wettbewerbsbedingungen.